Kosten

Die Abrechnung für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Heilfürsorgeberechtige und Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/ GOP)
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erstattet, nachdem eine Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter erfolgt ist. Die einzelnen Versicherungen handhaben dies im Detail unterschiedlich.

Selbstzahler

Als Selbstzahler sind Sie an keine Formalitäten gebunden. In der Regel bekommen Sie monatlich eine Rechnung von mir zugesandt. Es erfolgt keine Hinterlegung einer Diagnose, da keine Informationen an Ihre Krankenkasse oder andere Versicherungen weitergegeben werden. Da es keiner Kostenzusage Ihrer Versicherung bedarf, können Sie therapeutische Leistungen direkt in Anspruch nehmen.

Heilfürsorge - Angehörige der Bundespolizei und Bundeswehr

Angehörige der Bundespolizei und Bundeswehr können sich für eine Psychotherapie problemlos an Privatpraxen wenden.

Kostenerstattung - Gesetzlich Versicherte

Da es sich um eine Privatpraxis handelt, kann ich die Behandlung nicht über Ihre Versichertenkarte abrechnen. In Ausnahmefällen erstattet die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten, die sich lange Zeit erfolglos um einen Psychotherapieplatz bemüht haben, auch die Kosten einer Therapie bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten ohne Kassensitz (nach dem sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“). In diesem Fall setzen Sie sich bitte zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um diese Möglichkeit abzuklären.

Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen und ich werde versuchen, Sie auf dem Weg der Therapiesuche zu unterstützen. Zudem kann ich Ihnen einen genaueren „Ablaufplan“ für die Kostenerstattung zukommen lassen.